Einbruchschutz ist Anliegen von Mietern und Vermietern
Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Kein Wunder, dass das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit die Lebensqualität in erheblichem Maße bestimmt. Für den einen reicht das hochwertige Türschloss, für den anderen kann nur der Einbau einer Alarmanlage die Wohnung sicher machen. Wer aber trägt die Verantwortung für die Sicherheit in Mietwohnungen – und damit auch die Kosten?
Vermieter grundsätzlich wenig in der Pflicht
Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus. Zwar sollen Gesundheit und Eigentum des Mieters möglichst geschützt werden. Es gilt jedoch der sicherungstechnische Zustand als anerkannt, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war. Eine Nachbesserung kann vom Mieter nicht verlangt werden, es sei denn, die vorhandenen Einrichtungen erweisen sich nach dem Einzug als mangelhaft. Weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen.
Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik in der Regel nicht verwehren. Der Mieter ist jedoch rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand des Mietobjekts wiederherzustellen. Legt der Vermieter Wert darauf, muss die Sicherheitstechnik wieder entfernt werden. Daher ist es ratsam, solche Maßnahmen und entsprechende Vereinbarungen in jedem Fall mit dem Vermieter im Voraus abzuklären und schriftlich festzuhalten.
Anders ist es im Fall einer besonderen Gefährdung: Ist es bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete als Wertverbesserungszuschlag.
Rat von Experten einholen
In der Regel haben beide Seiten ein Interesse an einer besseren Sicherheitsausstattung und profitieren davon. Weil die Sicherheit des Hauses oder der Wohnlage zunehmend zu einem Mietargument wird, sind einbruchhemmende Eingangstüren und geprüfte Türschlösser in vielen Wohnanlagen schon jetzt Standard. In rechtlichen Fragen können Mieter- und Grundbesitzerorganisationen vor Ort umfassende Ratschläge geben. Der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer durch einen Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos.
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Versicherungen als Eckpfeiler
Versicherungsnehmern liegt viel daran, sich im Falle eines Einbruches auf ihre Versicherung verlassen zu können. Grundsätzlich teilen Versicherungen genau wie ihre Versicherten das Interesse an einem wirksamen Einbruchschutz. Um wirksamen Versicherungsschutz zu genießen, sollten die Versicherungsnehmer einfache Verhaltensregeln einhalten und nicht leichtfertig oder grob fahrlässig handeln. Wer beispielsweise bei Abwesenheit Fenster oder Türen offen stehen lässt, missachtet einfache Präventionsmaßnahmen und handelt in den Augen vieler Versicherer fahrlässig. Privatpersonen und Geschäftsleute können sich bei ihrer Versicherung jederzeit und kostenlos über sinnvolle Schutzmaßnahmen, die richtige Versicherungshöhe und weitere relevante Punkte beraten lassen.
Richtig versichert
Schäden durch Einbruchdiebstahl in Privatwohnungen oder Privathäusern werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Als Hausrat zählen nicht nur Möbelstücke, Elektrogeräte, Teppiche, Gardinen und Ähnliches, sondern auch alle Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind - wie Kleidung, Wäsche, Geschirr, Besteck, Ess- und Trinkvorräte, Bücher, CDs usw. Bei der Schadenregulierung stellt sich leider manchmal eine Unterversicherung heraus.
Weil die individuelle Berechnung der Versicherungssumme meistens zu aufwändig ist, wird als Richtwert derzeit eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet. Damit ist bei Schäden jeder Art und Höhe die volle Ersatzleistung garantiert. Und Unterversicherung ist kein Thema mehr. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) entsteht bei jedem Einbruch im Durchschnitt ein Schaden von rund 3.300€.
Was nur wenige wissen: Längere Abwesenheit über zwei Monate gilt versicherungstechnisch als gefahrerhöhend und ist deshalb der Versicherung mitzuteilen. Je nachdem, wie lange es dauert und was versichert ist, wird evtl. ein geringer Extrabeitrag für den Versicherungsnehmer berechnet. Oder man schließt in dieser Zeit bestimmte Sachen vom Versicherungsschutz aus. Bei einer Reise, die länger als zwei Monate dauert, bei beruflicher Abwesenheit, einem Klinik- oder Kuraufenthalt sollte daher die Versicherung verständigt werden, damit der Versicherungsschutz durchgehend erhalten bleibt.
Liste für Wertgegenstände
Jeder Privathaushalt sollte Verzeichnisse seiner Wertsachen führen, die an einem sicheren Ort außerhalb der eigenen vier Wände deponiert werden. Im Schadensfall ermöglichen diese Angaben der Versicherung die schnelle und lückenlose Ermittlung der Schadensumme. Dies verhindert vor allem, dass der Versicherte selbst einzelne Stücke übersieht und versäumt, sie bei der Schadenmeldung anzugeben. Auflisten sollte man nicht nur ausgesprochen Wertvolles (wie Schmuck etc.) oder Seltenes, sondern alles, was einem „lieb und teuer“ ist – insbesondere Sachen, für die es keine Kaufbelege mehr gibt.
Stehlgutliste
Nach einem Einbruchdiebstahl muss der Schaden schnell der Versicherung und der Polizei mit einer möglichst vollständigen Aufstellung der gestohlenen Gegenstände angezeigt werden. Auf diese Stehlgutliste gehören nur die Namen der Gegenstände. Weitere Angaben, wie etwa der Wert, sind nicht nötig. Die Stehlgutliste muss innerhalb von drei Wochen sowohl an die Polizei, als auch an die Versicherung gesendet werden. Verpassen die Betroffenen die Drei-Wochen-Frist, muss die Versicherung nichts ersetzen, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Wichtige Tipps:
- Alle Wertsachen auflisten
- Kaufbelege, Quittungen, Urkunden, Expertisen aufbewahren
- Wenn keine Belege vorhanden sind: Beschreibungen erstellen (Material, Maße, Nummern-Codierung, Hersteller, Typenangaben bei Geräten etc.)
- Foto- oder Videoaufnahmen von wertvollen Einzelstücken, der gesamten Wohnung inkl. geöffneter Schränke, Nebenräume, etc.
- Aufbewahrung der Listen und Belege ohne Angabe der eigenen Adresse bei Verwandten, Freunden, im Bankschließfach etc.