Zertifizierte Einbruchschutztechnik hat ihren Preis. Denken Sie daher beim Neubau von Häusern und bei der Grundsanierung von Wohngebäuden Sicherheitstechnik mit, da das Nachrüsten immer etwas kostspieliger ist. Die Nachrüstung auf einbruchhemmende Fenster kostet pro Fenster schätzungsweise 200 bis 300 Euro. Für eine Wohnungseingangstür müssen rund 800 bis 1.000 Euro kalkuliert werden. Dies sind jedoch nur Schätzwerte, die genauen Preise kann eine kostenlose Beratung durch unsere Fachpartner ermitteln.

Fördermittel und Zuschüsse

Sie stehen dennoch nicht alleine da, denn es gibt Fördermittel und Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit für den Einbruchschutz. Die KfW-Bank fördert beispielsweise den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen im Rahmen ihrer Programme „Energieeffizient Sanieren und Erneuerbare Energien nutzen“ sowie „Barrieren abbauen, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen“.

Die Bundesregierung gibt zudem Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Sie fördert zusätzlich zu den oben genannten KfW-Programmen auch direkt den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 65 Millionen Euro pro Jahr. Eigentümer und Mieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus gegen Einbruch sichern möchten, erhalten je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 100 bis maximal 1600 Euro.

Die Förderung der Bundesregierung kann bei der KfW beantragt werden. Es werden im Investitionszuschuss Einbruchschutz unter anderem folgende Investitionen bezuschusst: Der Einbau neuer einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren, einbruchhemmender Garagentore, die Nachrüstung von Haus- und Wohnungstüren sowie Fenstern und Fenstertüren. Außerdem wird seit dem 1. April 2019 auch der Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion gefördert. Neu ist weiterhin, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden müssen. Einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Wichtig: Am 01.07.2022 gab die KfW bekannt, dass derzeit keine Anträge auf einen Investitionszuschuss Einbruchschutz gestellt werden können, da die Fördermittel erschöpft sind. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald eine Antragstellung wieder möglich ist. Bereits zugesagte Zuschüsse sowie der im Folgenden beschriebene Zuschuss Energieeffizient Sanieren sind hiervon nicht betroffen.

Der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren wird im Förderprodukt Energieeffizient Sanieren unterstützt, sofern diese gleichzeitig auch die Energieeffizienz der Immobilie verbessern.

Einbruchschutz gegen Wohnungseinbruch kann mit dem altersgerechten Umbau verbunden werden, so dass ein Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten bis maximal 5000 Euro beantragt werden kann. Für die Umrüstung im Rahmen des "altersgerechten Hauses" steigt der Zuschuss der förderfähigen Investitionskosten auf bis zu 6250 Euro. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung dafür ist der Umbau durch ein Fachunternehmen des Handwerks. (Quelle: BMUB, KfW)

Weitere Informationen zur Förderung von Einbruchsicherheit bietet auch die Polizei.

Handwerkerkosten generell steuerlich absetzbar

Vermieter können sowohl Material- als auch Handwerkerkosten, die bei der Installation von Einbruchsicherungstechnik anfallen, steuerlich absetzen. Mieter können die Lohnkosten für den Einbau von Sicherheitsschlössern oder neuen Fenstern steuerlich absetzen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Finanzbehörde.

Die aktuellen KfW-Förderbedingungen sind auf der Website der KfW einzusehen.

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