In Mehrfamilienhäusern sind Wohnungen in den oberen Etagen gefährdet. Die unbeobachtete Wohnungstür, an der in höheren Etagen seltener Bewohner vorbeigehen, ist besonders zu sichern.
Auch Parterrewohnungen unterliegen einer speziellen Einbruchsgefährdung. Über das Aufhebeln ungesicherter Fenster bzw. Fenstertüren dringen Einbrecher schnell ein.
Ob Erdgeschoss, Keller, 1. Etage, Obergeschoss oder andere von außen leicht erreichbare Bereiche – es gelten die gleichen Regeln wie für Einfamilienhäuser: Haupt-, Neben- und Kellertüren sowie Kellerfenster, Lichtschächte und sämtliche Fenster im Erdgeschoss und der 1. Etage müssen gesichert werden.