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Aufschaltung der Alarmanlage
Ein Alarm wird durch persönliche Beobachtung oder automatisiert durch eine technische Aufschaltung mittels einer Gefahrenwarnanlage ausgelöst. Die Weiterleitung erfolgt üblicherweise an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen. Es können dabei verschiedene Übertragungswege gewählt werden, z. B. übers Telefon oder über eine automatische Datenweiterleitung. Dabei besteht die Möglichkeit eines stillen Alarms, der nur an die Notruf-und Service-Leitstelle weitergeleitet wird, oder eines abschreckenden Alarms mit Licht und/oder Sirenensignal im Innern des Hauses bzw. eine Kombination aus beiden.
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