Für Fachberater

Versicherungen als Partner



Grundsätzlich teilen Versicherungen genau wie ihre Versicherten das Interesse an einem wirksamen Einbruchschutz. Dennoch: Auch alle erdenklichen Sicherungsmaßnahmen können Einbrüche nicht hundertprozentig verhindern. Deshalb ist es gut und wichtig, sich auf seine Versicherung als Partner verlassen zu können. Das ist stets gewährleistet, wenn nicht leichtfertig oder grob fahrlässig das richtige Verhalten zur Prävention missachtet wird. Zudem: Privat- und Geschäftsleute können sich bei ihrer Versicherung jederzeit und kostenlos über sinnvolle Schutzmaßnahmen, die richtige Versicherungshöhe und weitere relevante Punkte beraten lassen.


Liste für Wertgegenstände

Jeder Privathaushalt sollte Verzeichnisse seiner Wertsachen führen, die an einem sicheren Ort außerhalb der eigenen vier Wände deponiert werden. Zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder in einem gemieteten Bankschließfach. Im Schadensfall ermöglichen diese Angaben der Versicherung die schnelle und lückenlose Ermittlung der Schadensumme. Dies verhindert vor allem, dass der Versicherte selbst einzelne Stücke übersieht und versäumt, sie bei der Schadenmeldung anzugeben. Auflisten sollte man nicht nur ausgesprochen Wertvolles (wie Schmuck etc.) oder Seltenes, sondern alles, was einem „lieb und teuer“ ist – insbesondere Sachen, für die es keine Kaufbelege mehr gibt.

Richtig versichert
Schäden durch Einbruchdiebstahl in Privatwohnungen oder Privathäusern werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Als Hausrat zählen nicht nur Möbelstücke, Elektrogeräte, Teppiche, Gardinen und Ähnliches, sondern auch alle Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind - wie Kleidung, Wäsche, Geschirr, Besteck, Ess- und Trinkvorräte, Bücher, CDs usw. Bei der Schadenregulierung stellt sich leider manchmal eine Unterversicherung heraus. Das heißt, der versicherte Wert reicht für alle Sachen des Haushaltes zusammengerechnet nicht aus. Weil diese richtige Berechnung der Versicherungssumme meistens zu aufwändig ist, nimmt man als Richtwert derzeit eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit ist dann bei Schäden jeder Art und Höhe die volle Ersatzleistung garantiert. Und Unterversicherung ist kein Thema mehr.

Was nur wenige wissen
Längere Abwesenheit über zwei Monate gilt versicherungstechnisch als gefahrerhöhend und ist deshalb der Versicherung mitzuteilen. Je nachdem, wie lange es dauert und was versichert ist, wird evtl. ein geringer Extrabeitrag berechnet. Oder man schließt in dieser Zeit bestimmte Sachen vom Versicherungsschutz aus. Bei einer Reise, die länger als zwei Monate dauert, bei beruflicher Abwesenheit, einem Klinik- oder Kuraufenthalt also unbedingt die Versicherung verständigen, damit der Versicherungsschutz durchgehend erhalten bleibt.

Stehlgutliste
Nach einem Einbruchdiebstahl muss der Schaden schnell der Versicherung und der Polizei angezeigt werden - mit einer möglichst vollständigen Aufstellung der gestohlenen Gegenstände. Darauf gehören nur die Namen der Gegenstände - andere Angaben, wie etwa der Wert, sind nicht nötig. Diese sogenannte Stehlgutliste muss innerhalb von drei Wochen sowohl an die Polizei, als auch an die Versicherung geschickt werden. Verpassen die Betroffenen die Drei-Wochen-Frist, muss die Versicherung nichts ersetzen, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

 

 

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Wichtige Tipps




  • Alle Wertsachen auflisten
  • Kaufbelege, Quittungen, Urkunden, Expertisen aufheben und dazulegen
  • Sonst genaue Beschreibungen erstellen (Material, Maße, Nummern-Codierung, Hersteller, Typenangaben bei Geräten etc.)
  • Foto- oder Videoaufnahmen von wertvollen Einzelstücken, der gesamten Wohnung inkl. geöffneter Schränke, Nebenräume u. Ä.
  • Aufbewahrung der Listen: ohne Angabe der eigenen Adresse bei Verwandten, Freunden, im Bankschließfach etc.

Besonderer Hinweis



Für spezielle Kostbarkeiten wie etwa Sammlungen, Antiquitäten, Kunstgegenstände (Gemälde, Plastiken), Pelze und Schmucksachen u. a. empfiehlt sich der Abschluss einer Spezialversicherung.

Im Schadensfall



Nach einem Einbruchdiebstahl muss der Schaden schnell der Versicherung und der Polizei angezeigt werden - mit einer möglichst vollständigen Aufstellung der gestohlenen Gegenstände.