Einbruchschutz ist Anliegen von Mietern und Vermietern
Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Kein Wunder, dass das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit die Lebensqualität in erheblichem Maße bestimmt. Für den einen reicht das hochwertige Türschloss, für den anderen kann nur der Einbau einer Alarmanlage die Wohnung sicher machen. Wer aber trägt für die Sicherheit in Mietwohnungen die Verantwortung und damit auch die Kosten?
Vermieter grundsätzlich wenig in der Pflicht
Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus. Zwar sollen "Gesundheit und Eigentum des Mieters möglichst geschützt werden", so Reiner Wild, Sprecher des Berliner Mietervereins. Es gilt jedoch der sicherungstechnische Zustand als anerkannt, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war. Eine Nachbesserung kann nicht verlangt werden, es sei denn, die vorhandenen Einrichtungen erweisen sich nach dem Einzug als mangelhaft. Weiter gehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik allerdings in der Regel nicht verwehren. Der Mieter ist jedoch rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Legt der Vermieter Wert darauf, muss die Sicherheitstechnik wieder entfernt werden. Daher ist es ratsam, solche Maßnahmen und entsprechende Vereinbarungen in jedem Fall mit dem Vermieter im Voraus abzuklären und schriftlich festzuhalten. Anders ist es im Fall einer besonderen Gefährdung: Ist es bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete als Wertverbesserungszuschlag.
Expertenrat einholen
In der Regel haben beide Seiten ein Interesse an einer besseren Sicherheitsausstattung und profitieren davon. Weil die Sicherheit des Hauses oder der Wohnlage zunehmend zu einem Vermietargument wird, sind Einbruch hemmende Eingangstüren und geprüfte Türschlösser in vielen Wohnanlagen schon Standard. In rechtlichen Fragen können Mieter- und Grundbesitzerorganisationen vor Ort umfassende Ratschläge geben. Der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos.
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