Reaktion beim Einbruch "in flagranti"
Wenn beim Betreten von Wohn- oder anderen Räumen verdächtige Details (Türschloss verschrammt, Glassplitter o. Ä.) bemerkt werden, ist der potenzielle Tatort schnellstmöglich zu verlassen und die Polizei zu alarmieren, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, möglichen Einbrechern den Fluchtweg abzuschneiden.
Verhalten nach einem Einbruch
Einbrüche sind schnellstmöglich der Polizei und der Versicherung zu melden. Dabei darf bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort nichts verändert werden, um mögliche Spuren der Täter nicht zu vernichten.