Oft ist ein Öffnen der Tür jedoch nicht vermeidbar, wenn man sich z. B. Formulare von Handwerkern oder Ausweise von Stromablesern ansehen oder Post entgegennehmen muss. Um sich bei geöffneter Tür gegen ungewolltes Eindringen zu schützen, helfen zusätzliche Sicherheitsschlösser mit Sperrbügel und Hinterhaken. Diese Art der Mauerverankerung kann schwache Türbänder kompensieren. Mit derartigen Schlössern (Kasten- oder Querriegelschlösser) lassen sich Wohnungstüren zwar einen Spalt breit öffnen, sie verhindern aber ein gewaltsames Eindringen von außen.
Bei Türen mit nicht durchbruchsicherem Glaseinsatz empfiehlt sich grundsätzlich ein Kastenschloss mit Sperrbügel, das auf der Türinnenseite mittels Schlüssel über einen Schließzylinder verriegelt wird. Mit diesem zusätzlichen Schutz verhindert man, dass ein möglicher Einbrecher das Türglas zerschlägt und sich durch einfaches Aufklinken der Tür Zutritt verschafft.