Gefahrenwarnanlagen sollten auch den Schutz vor Rauch, Gas und Wasser beinhalten. Unfälle mit diesen Stoffen gehen normalerweise weit über das Maß der Schädigung bei Überfällen oder Einbrüchen hinaus. Zur Zerstörung materieller und ideeller Werte kommt hier noch die Gefährdung von Leib und Leben. Neben der Alarmierung bei Einbrüchen, Bedrohung und Belästigung können moderne Gefahrenwarnanlagen je nach Ausführung auch Rauch, Gas und Wasser erkennen und melden.
Die Projektierungshinweise zu den einzelnen Gefahren sind zu beachten. Sie finden diese in der Norm DIN V VDE V 0826-1(VDE V 0826-1):2005-06 Überwachungsanlagen Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung ˜ Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung.
Rauch
Mit der Integration von Rauchmeldern in Gefahrenwarnanlagen lassen sich einzelne Räume, Stockwerke oder Gebäude vor der Rauchgefahr schützen. Dazu werden einzelne Rauchmelder in das System der Gefahrenwarnanlage integriert. Beim Erkennen von Rauch wird ein Internalarm ausgelöst. Auch die automatische Weiterleitung eines Fernalarms an eine Notruf- und Serviceleitstelle (nicht die Feuerwehr) ist möglich. In privaten Haushalten ist der Anwesenheitsschutz (Internalarm) mit Rauchmeldern ohne Alarmweiterleitung jedoch meist ausreichend.
Gas
Wenn Gase wie Methan (Erdgas) oder andere Haushaltsgase austreten und sich mit Sauerstoff vermischen, entsteht ein leicht entzündliches Gasgemisch. Schon der kleinste Funke kann ab einer bestimmten Konzentration zur Explosion führen. Gasmelder als Bestandteil der Gefahrenwarnanlage lösen eine Internalarm schon bei einer Konzentrationen von ca. 20 % des unteren Explosionspunktes aus, warnen also lange bevor eine Explosionsgefahr akut wird.
Wasser
Im Gegensatz zu Brand-, Rauch- oder Gasschäden sind Wasserschäden selten gesundhe
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itsbedrohlich, gehen aber meist mit erheblichem Sachschaden einher. Wassermelder sind leicht zu installieren und lösen über die Gefahrenwarnanlage einen Internalarm aus.