Für Fachberater

Wichtige Hinweise



Alle elektronischen Sicherheitssysteme müssen sorgfältig geplant, installiert, betrieben und instand gehalten werden, damit sie grundsätzlich nur im Gefahrenfall aktiviert werden. Von Falschalarmen ausgelöste Polizeieinsätze sind meistens kostenpflichtig. Außerdem verlieren wiederholt falsch auslösende Anlagen an abschreckender Wirkung und Glaubwürdigkeit. Ursachen für Falschalarme ergeben sich insbesondere durch fehlende Zwangsläufigkeit, bei falscher Auswahl von Meldertypen und einer falschen Wahl des Montageortes der Melder. Die Installationsvorschriften des Herstellers sind bei der Installation streng zu beachten. Der Betreiber kann zur sicheren Funktion seiner Gefahrenwarnanlage dadurch beitragen, dass er die Betriebsvorschriften genau beachtet und insbesondere sicherstellt, dass sich in einem extern scharf geschalteten Objekt keine Personen oder Tiere aufhalten und Fenster und Türen ge- bzw. verschlossen sind.

Die einwandfreie technische Funktion der Anlage wird dadurch gewährleistet, dass der Betreiber die Planung und Installation von einem anerkannten Fachbetrieb ausführen lässt und mit diesem für die Betriebsphase einen Instandhaltungsvertrag schließt, der die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Anlage sicherstellt.

 

 

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Alarmweiterleitung



Automatische Alarmweiterleitungen zur Polizei sind nur im Rahmen der Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei zulässig. Dementsprechend dürfen Gefahrenwarnanlagen weder die Notrufnummern 110 und 112 noch sonstige Rufnummern der Polizei anwählen.Die Anwahl der Notrufnummern 110 bzw. 112 durch automatische Wählgeräte, wie sie bei Alarmanlagen verwendet werden, ist nicht zulässig. Dies gilt auch für andere Rufnummern der Polizei bzw. Feuerwehr, es sei denn, dass hierfür eine Genehmigung vorliegt.