Für Fachberater

Manuelle Alarmauslösung



Gefahrenwarnanlagen können je nach Anwendung auch Bedrohung und Belästigung melden. Dafür werden spezielle Melder (Auslösegeräte) verwendet, die der Betreiber bzw. der Betroffene im Bedarfsfall betätigen kann. Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen diese Funktionen auch im unscharf geschalteten Zustand einer Gefahrenwarnanlage funktionieren.Ein Alarm sollte bei Bedrohung oder Belästigung jederzeit manuell ausgelöst werden können. Wenn sich der Betreiber bzw. Nutzer beispielsweise durch Einbruchgeräusche bedroht fühlt, kann die Gefahrenwarnanlage entweder zur Abschreckung potenzieller Täter einen Internalarm auslösen oder einen Fernalarm an eine Hilfe leistende Stelle geben. Damit jedoch kein falsches Sicherheitsgefühl entsteht, ist die Ausführung durch den Fachmann und die Verwendung VdS-geprüfter, kompatibler Systeme unabdingbar.

Personenhilferuf
Der Personenhilferuf stellt für eine hilfsbedürftige Person (z. B. bei einem medizinischen Notfall) eine Telefonverbindung zur Kommunikation mit einer beauftragten Stelle her. Für den Hilferuf können mobile (z. B. als Umhänger) oder fest installierte Auslösegeräte verwendet werden.

 

 

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