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Hausratversicherung
In der Hausratversicherung sind Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus versichert. Schäden durch Einbruchdiebstahl in Privatwohnungen oder Privathäusern werden also von der Hausratversicherung abgedeckt. Außerdem sind Kosten für das Aufräumen nach einem Schadensfall, für den Schutz von versicherten Sachen und Hotelkosten versichert. Zusätzlich können diverse andere Versicherungen in den Vertrag aufgenommen werden, zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden etwa durch einen Blitzschlag. Zu beachten ist, dass eine Hausratversicherung nur dann bei Einbruch zahlt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Mindestvoraussetzungen für Einbruchschutz erfüllt worden sind.




 

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