Gut zu wissen...

 

Wer seinen Hausschlüssel im Briefkasten deponiert, verliert seinen Versicherungsschutz, so ein Urteil vom Oberlandesgericht Celle. Findet ein Dieb Ihren Hausschlüssel im Briefkasten und dringt in Ihre Wohnung ein, zahlt die Versicherung keinen Schadenersatz. Auch wer seinen Schlüssel verliert und die Schlösser nicht auswechselt, handelt grob fahrlässig und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

 

 

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